Wie sauber muss die Wohnung beim Auszug sein?
Muss deine Wohnung blitzblank oder nur besenrein geputzt werden? Welche Reparaturen musst du selbst machen, welche Verschleissteile selbst ersetzen? Hier erhältst du alle wichtigen Informationen.
Als wäre der Umzug nicht schon stressig genug, knöpft sich auch noch der Vermieter die Wohnung vor: Mit einer langen Checkliste unter dem Arm prüft er Schalter und Armaturen, Kästchen und Fenster, und achtet dabei gefühlt auf jeden noch so kleinen Kratzer und jede Verunreinigung.
Doch wie gründlich muss eine Wohnung eigentlich geputzt werden? Dies hängt in erster Linie vom Mietvertrag ab. Viele Vermieter versenden mit der Kündigungsbestätigung eine To-do-Liste mit den Putz- und Reparatur-Arbeiten, die du erledigen musst.
Vermieter können nur Reinigungen verlangen, die du selbst erledigen kannst: verlangt dein Vermieter eine Profi-Spezialreinigung (etwa von Parkett oder Teppichen), so ist dies unzulässig.

Der kleine Unterhalt
Beim Auszug aus der Wohnung kommen kleinere und grössere Schäden ans Tageslicht. Gemäss den meisten Mietverträgen bist du in der Schweiz verpflichtet, kleinere Reparaturen zu übernehmen, wenn sie bis zu 200 Franken kosten (zum Beispiel Backbleche, Seifenschalen oder Dampfabzugfilter ersetzen).
Einige typische Arbeiten gehören ebenfalls zum kleinen Unterhalt und müssen beim Wohnungsauszug erledigt sein:
- Schrauben anziehen
- Scharniere ölen
- Abflüsse reinigen
Kleiner Unterhalt auch bei alten Wohnungen!
Du bist übrigens auch für den kleinen Unterhalt zuständig, wenn die Wohnung steinalt ist. Du musst aber nur für kleine Unterhaltsarbeiten aufkommen in Räumen, die du alleine benutzt hast, also nicht im gemeinsamen Veloraum oder in der Waschküche.
Besenreine Reinigung
Wie es der Begriff sagt, steht besenrein für eine gründlich mit dem Besen vorgenommene Reinigung. Kurz und knapp gesagt heisst besenrein, dass du die Böden aufnehmen und Küche und Nassräume grob putzen musst. In den meisten Mietverträgen ist bei besenreiner Reinigung eine Pauschale vorgesehen, die der Vermieter einzieht für die gründliche Reinigung des Rests der Wohnung. Immerhin musst du dich in diesem Falle nicht um die Organisation der Reinigung kümmern.
Gründliche Reinigung
Wenn der Vertrag keine Definitionen des gewünschten Putzzustands aufweist, wird eine gründliche Reinigung fällig. Nur eine besenreine Reinigung reicht dann nicht. Das heisst also, dass die Wohnung genau so sauber sein muss, wie sie vor deinem Einzug war. Sämtliche Verschmutzungen müssen entfernt werden, die Böden müssen sauber sein, und auf die Schränke in der Küche und im Badezimmer müssen blitzblank geputzt sein.

Grob zusammengefasst heisst musst du bei gründlichen Reinigungen die Wohnung und alle dazu gehörenden Räume (Estrich, Keller, Garage und Briefkasten) gewissenhaft reinigen. Im Detail bedeutet das:
Böden
Sämtliche Böden müssen gestaubsaugt und mit geeigneten Putzmitteln gereinigt werden. Je nach den Anforderungen des Vermieters musst du Holzböden speziell behandeln. Flecken in Teppichen müssen so gut wie möglich entfernt werden. Achte darauf, dass du auch in den Ecken gründlich putzt.
Wände
Alle Verschmutzungen und Umrisse von Bilderrahmen & Co. müssen leicht abgewaschen werden. Das gilt auch für Abnutzungsspuren um Lichtschalter oder Steckdosen. Ebenfalls rückstandslos entfernen musst du alle Poster, Kleber oder Selbstklebehaken. Geheimtipp: kauf dir Spezialputzschwämme – sie wirken Wunder, wenn es darum geht, Wände wieder weiss zu bekommen.
Dübellöcher
Dübel müssen entfernt werden. Frage deinen Vermieter, ob das reicht oder ob du zuspachteln musst. Lasse dir solche Angaben per Mail bestätigen, damit du am Ende nicht auch noch für den angeblichen Zusatzaufwand des Malers aufkommen musst. Im Zweifelsfall lässt du Dübellöcher offen, und der Vermieter kümmert sich um die Zuspachtelung. So bist du auf der sicheren Seite, dass die Arbeit korrekt ausgeführt wird.
Fenster
Glasscheiben müssen innen und aussen geputzt werden. Auch Simse gehören dazu (innen und aussen). Denk auch gleich dran, die Fensterläden oder Lamellenstoren zu putzen. Diese können nämlich auch ganz schön schmutzig werden.
Einbauschränke
Einbauschränke müssen innen und aussen geputzt werden. Achte darauf, dass sämtliche Spuren entfernt werden.
Nassbereiche
Du musst die Toilette, das Lavabo und die Badewanne putzen und alle Wasserhahnen entkalken. Ausserdem musst du die Abflüsse reinigen und sichergehen, dass keiner verstopft ist. Ist ein Abfluss verstopft, musst du ihn selbst entstopfen, sofern er von Hand geöffnet werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, sollte eine Fachperson hinzugezogen werden.
Küche
In der Küche musst du die Einbaugeräte putzen. Geschirrspüler, Herd, Backofen und Kühl-/Gefrierschrank erfordern spezielle Reinigungsmittel und -werkzeuge. Lies in der Betriebsanleitung nach und informiere dich im Fachhandel.
Balkon/Hobbyraum/Keller/Garage
Meistens genügt es bei solchen Räumen, besenrein zu reinigen. Einmal gründlich schrubben reicht oft. Achte darauf, dass du keine Gegenstände im Keller liegen lässt.
Gründe für eine Profi-Reinigung
Manchmal lohnt es sich, eine professionelle Reinigungsfirma mit der Endreinigung der Wohnung zu beauftragen. Reinigungsfirmen kennen alle Ecken und Enden der Wohnungen, wo die kritischen Vermieter garantiert hinschauen, und verfügen auch über alle nötigen Putzmittel, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Es gibt leider auch schwarze Schafe unter den Reinigungsfirmen. Einige Merkmale helfen dir, eine seriöse Firma zu finden.
- Seriöse Firmen haben eine Postanschrift und einen festen Firmensitz, während unseriöse mit dem Kastenwagen aus dem grenznahen Ausland operieren
- Seriöse Firmen geben dir eine Abnahmegarantie. D. h. du musst erst nach Wohnungsübergabe zahlen und die Firma muss allenfalls Vergessenes gleich nachputzen.
- Seriöse Firmen lassen dir die Wahl zwischen Barzahlung oder Rechnung; unseriöse Firmen drängen dich zu Barzahlungen, damit sie sich aus dem Staub machen können