Wer zahlt Mieterschäden?

25.03.2020

Jeder Mieter hinterlässt beim Auszug Abnützungsspuren an Wänden, Böden oder Einbaugeräten. Für welche Schäden kommt der Vermieter auf, wann hilft eine Privathaftpflicht-Versicherung und was muss der Mieter selbst berappen?

Kosten für Abnützungserscheinungen, die durch den normalen Gebrauch entstehen, sind im Mietzins eingerechnet und gehen zu Lasten des Vermieters. Beispiele:

  • Farbveränderungen hinter Bildern oder Möbeln
  • Löcher in den Wänden (sorgfältig ausgebessert und nicht zu zahlreich).

Privathaftpflicht-Versicherung greift

Bei Schäden, die fahrlässig oder aus mangelnder Sorgfalt verursacht wurden, zahlt die Privathaftpflicht-Versicherung des Mieters. Dazu gehören:

  • bemalte Tapeten
  • Sprung im Lavabo
  • tiefe Schramme im Parkettboden

Handelt es sich jedoch um grobfahrlässig verursachte Schäden, muss der Mieter mit Leistungenskürzungen rechnen. Schäden, die durch allmähliche Einwirkung (z. B. durch sehr starkes Rauchen) entstanden sind, deckt die Versicherung nicht.

Die Lebensdauer ist massgebend

Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt nicht immer die gesamten Reparatur- und Ersatzkosten.

Muss eine 5-jährige, beschädigte Tapete ersetzt werden, zahlt die Privathaftpflicht-Versicherung nur die Hälfte der Renovationskosten, da eine normale Tapete eine Lebensdauer von 10 Jahren hat.

Lebensdauertabellen geben nähere Auskunft.

Wichtige Tipps

  • Bei Schäden Versicherung sofort informieren.
  • Beim Versicherungsabschluss unbedingt auf den Selbstbehalt achten (Achtung: gewisse Versicherungen verlangen einen Selbstbehalt pro Raum und Schaden).