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Betreibungsauszug
Bei einer Wohnungsbewerbung werden Sie häufig aufgefordert, einen Betreibungsregisterauszug beizulegen. Der Vermieter möchte mit einer Betreibungsauskunft sicherstellen, dass der potentielle künftige Mieter den vereinbarten Mietzins pünktlich bezahlen kann.
Was ist ein Betreibungsauszug?
Ein Betreibungsauszug gibt Auskunft über die Zahlungsfähigkeit einer Person. Er zeigt auf, ob es in der Vergangenheit zu Betreibungen gekommen ist und ob diese noch hängig oder bereits erledigt sind. Wenn es sogar zu Pfändungen oder Verlustscheinen gekommen ist, ist dies ebenfalls im Betreibungsauszug ersichtlich.
Wozu braucht es einen Betreibungsauszug?
Bei der Wohnungssuche wird oft ein Auszug aus dem Betreibungsregister verlangt, um das Schuldverhältnis des potentiellen Mieters zu überprüfen. Der Vermieter möchte einschätzen, ob der potentielle Mieter in der Lage ist, den Mietzins termingerecht zu bezahlen.
Neben der Wohnungssuche ist oftmals bei den folgenden weiteren Angelegenheiten ein Auszug beizulegen:
- Stellensuche
- Kreditanträge
- Grössere Bestellungen auf Kredit
- Anträge auf Kredit- oder Kundenkarten
Wo erhalte ich meinen Betreibungsauszug?
Einen Betreibungsauszug können Sie beim zuständigen Betreibungsamt Ihres Wohnorts bestellen. Ein Auszug kostet in der Regel 17 Franken. Die Bestellung eines Auszugs kann nur schriftlich oder persönlich erfolgen. Eine telefonische Auskunft ist nicht zulässig, da Ihre Identität auf diese Weise nicht überprüft werden kann.
Wenn Sie den Auszug schriftlich bestellen möchten, so benötigen Sie lediglich eine Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Reisepasses. Das unterschriebene Formular können Sie direkt dem zuständigen Betreibungsamt zustellen.